Art. 4 Abs. 2 31999D0478Die Liste der Ausschußmitglieder wird von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Art. 6 31995D0319Die Liste der Mitglieder wird von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften informationshalber veröffentlicht.
Art. 6 32001D0548Die Liste der Mitglieder wird von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften nachrichtlich bekannt gegeben.
Art. 5 32004D0706Die Liste der Mitglieder wird zur Information von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 4 Abs. 2 32008D0234BESCHLUSS Nr. 234/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und zur Aufhebung des Beschlusses 91/116/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Liste der Mitglieder des Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht.