Erwägungsgrund 6 31995D0319
Dieser Ansatz muß auch bei der Umsetzung und dem Vollzug des Sozialrechts der Gemeinschaft im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Tragen kommen, wie dies im Weißbuch der Kommission über die Europäische Sozialpolitik (Kapitel X Abschnitt B) und im mittelfristigen sozialpolitischen Aktionsprogramm zum Ausdruck kommt.