Erwägungsgrund 4 31999D0478
Die Ausschußmitglieder sollten sich im Hinblick auf die Ausarbeitung von Analysen und gemeinsamen Standpunkten vorrangig mit den Fragen befaßen, die sie direkt betreffen.
Die Ausschußmitglieder sollten sich im Hinblick auf die Ausarbeitung von Analysen und gemeinsamen Standpunkten vorrangig mit den Fragen befaßen, die sie direkt betreffen.