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Jeder Ausschuß legt gemeinsam mit der Kommission seine eigenen Verfahrensregeln fest.
Den Vorsitz in den Ausschüssen übernimmt ein Vertreter der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerdelegation oder, auf deren gemeinsamen Antrag, ein Vertreter der Kommission.
Die Ausschüsse treten mindestens einmal pro Jahr zusammen. Höchstens 56 der an einer Ausschußsitzung teilnehmenden Vertreter der Sozialpartner erhalten Tagegelder und eine Reisekostenerstattung.
Die Kommission untersucht regelmäßig und unter Anhörung der Sozialpartner die Funktionsweise der Ausschüsse für den sektoralen Dialog und ihre Aktivitäten in den verschiedenen Sektoren.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.