Gesetze
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In der Regel vertritt der Präsident den Ausschuss; insbesondere kann der Präsident vom Ausschuss ermächtigt werden, über die Beratungen zu berichten und mündliche Bemerkungen zu den vom Ausschuss ausgearbeiteten Stellungnahmen und Mitteilungen zu machen. Es obliegt dem Präsidenten des Ausschusses, die Beziehungen des Ausschusses zum Europäischen Parlament zu unterhalten.
Bei der Wahrnehmung der in Artikel 16 Absatz 2, Artikel 17 Absatz 2, Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 2 vorgesehenen Aufgaben wird die Kommission von…
Der Vorsitz des Ausschusses wird von einem Vertreter der Kommission wahrgenommen.
Es wird ein Kontaktausschuss eingesetzt. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen. In ihm führt ein…
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt (nachstehend „Ausschuss“ genannt), der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der…
Der Ausschuss kann seine stellvertretenden Mitglieder, Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen mit der Prüfung spezifischer Fragen betrauen. In diesen Fällen wird…
Der Ausschuss wählt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder einen Präsidenten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Für die Wahl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.