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Der Ausschuss wählt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder einen Präsidenten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Für die Wahl zum Präsidenten kommen Ausschussmitglieder, die hohe Beamte in den nationalen Regierungen sind, und der Vorsitzende des Vorbereitungsgremiums gemäß Artikel 1 des Protokolls Nr. 14 betreffend die Euro-Gruppe, das sich aus den Vertretern der für Finanzen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und der Kommission zusammensetzt (Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“), in Betracht. Ist der Präsident des Ausschusses ein Ausschussmitglied aus einer nationalen Regierung, so gibt er sein Stimmrecht an sein stellvertretendes Mitglied ab.
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