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Der Ausschuss kann seine stellvertretenden Mitglieder, Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen mit der Prüfung spezifischer Fragen betrauen. In diesen Fällen wird der Vorsitz durch ein vom Ausschuss benanntes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied wahrgenommen. Die Mitglieder des Ausschusses, seine stellvertretenden Mitglieder und seine Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen können Sachverständige zu ihrer Unterstützung heranziehen.
Die Kommission wird von einem Ausschuss unter Vorsitz der Kommission unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der…
Der Ausschuss kann die Untersuchung spezifischer Fragen seinen stellvertretenden Mitgliedern übertragen oder zu diesem Zweck Arbeitsgruppen einsetzen. In diesen…
Der Vorsitz einer Arbeitsgruppe wird von einem Mitglied des Ausschusses oder einem Sachverständigen aus der Arbeitsaufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats…
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt (nachstehend „Ausschuss“ genannt), der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der…
Den Vorsitz in den Ausschüssen übernimmt ein Vertreter der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerdelegation oder, auf deren gemeinsamen Antrag, ein Vertreter der…
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.