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Ist der Präsident des Ausschusses an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so wird er durch den Vizepräsidenten des Ausschusses ersetzt. Der Vizepräsident wird für einen Zeitraum von zwei Jahren mit der Mehrheit der Stimmen der Ausschussmitglieder gewählt wird. Für die Wahl zum Vizepräsidenten kommen Ausschussmitglieder, die hohe Beamte in den nationalen Regierungen sind, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ in Betracht, es sei denn, letzterer wurde zum Präsidenten des Ausschusses gewählt.
In den nach § 14 Absatz 5 BVerfGG zu bildenden Ausschuss wählt jeder Senat für die Dauer eines Geschäftsjahres zwei Mitglieder des Gerichts und deren…
Auf Antrag mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundestages kann ein Vizepräsident abgewählt werden. Der Vizepräsident ist abgewählt, wenn mindestens zwei…
Der Ausschuss wählt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder einen Präsidenten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Für die Wahl…
Der Ausschuss wählt seinen Vorsitzenden für eine nicht verlängerbare Amtszeit von zwei Jahren aus dem Kreis der Vertreter der Mitgliedstaaten. Der/die…
Der (die) Vorsitzende des Ausschusses wird aus der Mitte der Vertreter der Mitgliedstaaten gewählt; seine (ihre) Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Wahl erfolgt mit…
Der Ausschuss wählt seinen Vorsitzenden unter den von der Kommission ernannten Mitgliedern. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt fünf Jahre; eine einmalige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.