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Sofern der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ nicht auch Präsident des Ausschusses ist, kann er in den Sitzungen des Ausschusses zugegen sein und an den Beratungen teilnehmen, es sei denn, der Ausschuss fasst einen anders lautenden Beschluss. Sofern der Ausschuss keinen anders lautenden Beschluss fasst, können die stellvertretenden Mitglieder in den Sitzungen des Ausschusses zugegen sein. Die stellvertretenden Mitglieder haben kein Stimmrecht. Sofern der Ausschuss keinen anders lautenden Beschluss fasst, nehmen sie nicht an den Beratungen teil. Ein Mitglied, das nicht an einer Sitzung des Ausschusses teilnehmen kann, kann seine Funktionen einem stellvertretenden Mitglied oder einem anderen Mitglied übertragen. Der Präsident und der Sekretär des Ausschusses sollten vor der Sitzung hierüber schriftlich unterrichtet werden. In Ausnahmefällen kann der Präsident alternativen Regelungen zustimmen.
Der Ausschuss wählt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder einen Präsidenten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Für die Wahl…
Der Ausschuss kann die Untersuchung spezifischer Fragen seinen stellvertretenden Mitgliedern übertragen oder zu diesem Zweck Arbeitsgruppen einsetzen. In diesen…
Der Ausschuss kann seine stellvertretenden Mitglieder, Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen mit der Prüfung spezifischer Fragen betrauen. In diesen Fällen wird…
Unbeschadet des Artikels 287 des Vertrags dürfen Ausschussmitglieder Informationen, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Ausschuss oder in seinen Arbeitsgruppen…
Für jedes Ausschussmitglied wird gemäß Artikel 3 ein(e) Stellvertreter(in) ernannt. Unbeschadet des Artikels 7 nimmt der (die) Stellvertreter(in) an den…
An den Sitzungen des Ausschusses nehmen jeweils nur die Mitglieder teil. Ein Mitglied, das an der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses verhindert ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.