Erwägungsgrund 1 32000D0265
Der Stellvertretende Generalsekretär des Rates ist durch den Beschluß 1999/870/EG ermächtigt worden, im Zusammenhang mit der Eingliederung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union in bezug auf den Abschluß von Verträgen über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen (nachstehend „Sisnet“ genannt) als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten zu handeln und solche Verträge zu verwalten.