Beschluß des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2000/265/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus diesen Verträgen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union. Folglich gelten die Bestimmungen der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften nicht.
Erwägungsgrund 2 32000D0265Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen