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Einzahlungen oder Auszahlungen dürfen nur im Wege der Verbuchung unter einem Artikel des Haushaltsplans vorgenommen werden. Unbeschadet des Artikels 17 können über die bewilligten Mittel hinaus keine Mittelbindungen oder Ausgabenanordnungen vorgenommen werden.
Einnahmen und Ausgaben dürfen nur im Wege der Verbuchung unter einem Titel im Haushalt und nur bis zur Höhe der dort eingesetzten Mittel ausgeführt werden, es…
Ausgaben dürfen nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Agentur bewilligten Mittel gebunden und angeordnet werden.
Unbeschadet der angeordneten Ausgaben, die sich aus in Artikel 213 Absatz 2 vorgesehenen Eventualverbindlichkeiten ergeben, können Ausgaben nur im Rahmen der…
Bei allen Maßnahmen, die eine Ausgabe zulasten des Haushalts der Agentur bewirken können, muss der Anweisungsbefugte eine Mittelbindung vornehmen, bevor er eine…
Bevor der zuständige Anweisungsbefugte eine rechtliche Einzelverpflichtung eingeht, die sich aus einer globalen Mittelbindung ergibt, verbucht er sie in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.