Art. 7 32000D0265
Für die Verwendung der Mittel gelten folgende Regeln:
Die Mittel, die am Ende des Haushaltsjahrs, für das sie eingesetzt worden waren, nicht gebunden sind, verfallen in der Regel.
Die am 31. Dezember noch zur Erfüllung der zwischen dem 1. Januar und dem 5. Dezember ordnungsgemäß eingegangenen Zahlungsverpflichtungen benötigten Mittel sind Gegenstand einer automatischen Übertragung, die auf das folgende Haushaltsjahr begrenzt ist.
Ungeachtet des Absatzes 1 kann der Stellvertretende Generalsekretär des Rates den im Rahmen der Gruppe SIS/SIRENE tagenden Vertretern der in Artikel 25 genannten Staaten (Gemischter Ausschuss), im Folgenden als Gruppe SIS/SIRENE bezeichnet, spätestens am 31. Januar ordnungsgemäß begründete Anträge auf Übertragung der am 15. Dezember nicht gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übermitteln, wenn die in den betreffenden Haushaltslinien des Haushaltsplans für das folgende Haushaltsjahr vorgesehenen Mittel den Bedarf nicht decken.Die Übertragung dieser Mittel kann nur aus außergewöhnlichen Gründen vorgeschlagen werden.Bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse zur Ausführung des Haushaltsplans bemüht sich der Stellvertretende Generalsekretär entsprechend den verwaltungstechnischen Erfordernissen, zunächst die für das laufende Haushaltsjahr bewilligten Mittel zu verwenden und übertragene Mittel erst dann zu verwenden, wenn die für das laufende Haushaltsjahr bewilligten Mittel erschöpft sind.Die Gruppe SIS/SIRENE befindet bis zum 1. März über diese Übertragungsanträge.
Die von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel verfallen, sofern sie am Ende des Haushaltsjahrs, auf das sie übertragen wurden, noch nicht gebunden worden sind.
Eine Aufstellung der automatischen Übertragungen gemäß Absatz 1 Buchstabe b) wird der Arbeitsgruppe SIS vor dem 1. März zur Kenntnisnahme übermittelt.
Bei der Ausführung des Haushaltsplans wird die Verwendung der übertragenen Mittel in der Abrechnung des laufenden Haushaltsjahrs getrennt und nach Haushaltsposten untergliedert ausgewiesen.