Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Die Regelungen basieren auf einer Vernetzung der nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten.
Erwägungsgrund 13 32008D0615Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen