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Die Maßnahmen zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele im Jahr 2004 umfassen die Durchführung oder Unterstützung folgender Aktivitäten: a) Begegnungen, europäische Bildungswettbewerbe und Veranstaltungen, mit denen Leistungen und Erfahrungen im Bereich der Themen des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport hervorgehoben werden; b) Freiwilligenaktionen auf europäischer Ebene anlässlich der Olympischen Spiele und anderer Sportveranstaltungen im Jahr 2004; c) Informations- und Förderkampagnen einschließlich der Zusammenarbeit mit den Medien zur weiteren Verbreitung der erzieherischen Werte des Sports; d) Veranstaltungen zur Verdeutlichung des erzieherischen Wertes des Sports und zur Darstellung von Beispielen für vorbildliche Verfahren; e) finanzielle Unterstützung für transnationale, nationale, regionale oder lokale Initiativen zur Förderung der Ziele des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport.
Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen werden im Anhang ausführlich beschrieben.
Zur Verwirklichung der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Ziele werden folgende Maßnahmen ergriffen: Die in diesem Artikel genannten Maßnahmen sind im Anhang…
Zu den Maßnahmen, die zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele getroffen werden, zählen folgende mit den Zielen des Europäischen Jahres verknüpfte…
Zu den zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele zu treffenden Maßnahmen gehören folgende mit den Zielen des Europäischen Jahres verknüpfte Aktivitäten…
Zur Verfolgung der in den Artikeln 2 und 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele werden im Rahmen des Programms entsprechend den in den jährlichen…
Eine ausführliche Beschreibung der zur Verwirklichung der Ziele von Absatz 1 zu treffenden Maßnahmen ist im Anhang enthalten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.