Erwägungsgrund 4 32003D0291
In der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für Jugend vom 17. Dezember 1999 zur außerschulischen Bildungsdimension sportlicher Aktivitäten in den Jugendprogrammen der Europäischen Gemeinschaft wird anerkannt, dass sportliche Aktivitäten einen erzieherischen Nutzen haben können, der zur Stärkung der Bürgergesellschaft beiträgt; ferner wird die Kommission aufgerufen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein kohärentes Konzept zu entwickeln, um die erzieherischen Möglichkeiten sportlicher Aktivitäten zu nutzen.