Erwägungsgrund 11 32004D0580
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Finanzhilfe zu gewährleisten, muss dafür gesorgt werden, dass Albanien geeignete Maßnahmen vorsieht, um gegen Betrugsdelikte und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe vorzugehen, und dass Kontrollen der Kommission und Prüfungen des Rechnungshofes vorgenommen werden.