Erwägungsgrund 2 32004D0580
Im Gefolge der Kosovo-Krise genehmigte der Rat mit dem Beschluss 1999/282/EG eine Finanzhilfe für Albanien von bis zu 20 Mio. EUR in Form eines langfristigen Darlehens. Da die Zahlungsbilanz besser ausfiel als erwartet, verzichteten die Behörden darauf, die Freigabe dieser Hilfe zu beantragen, so dass sie im Jahr 2001 von der Kommission gestrichen wurde.