Erwägungsgrund 8 32004D0580
Die Gewährung einer Finanzhilfe der Gemeinschaft für Albanien ist eine angemessene Maßnahme, um dem Land unter anderem durch Budgethilfen und die Stärkung seiner Reserveposition zu helfen, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ausland nachzukommen.