Erwägungsgrund 4 32004D0749
Da das Verhältnis 30/70 für den Dreijahreszeitraum 2004 bis 2006 als Ganzes gilt, ist es angebracht, eine indikative Mittelaufteilung der Gesamtressourcen auf einer jährlichen Grundlage zu ermöglichen, die mit diesem Verhältnis in Einklang steht.