Erwägungsgrund 5 32004D0749
Demzufolge sollte das allgemeine Konzept für die Neuverteilung zwischen den verbliebenen begünstigten Ländern, und zwar Bulgarien und Rumänien, mit einem Verhältnis von 30/70 für den Dreijahreszeitraum von 2004 bis 2006 als Ganzes gelten, und eine indikative Aufteilung der Gesamtressourcen auf jährlicher Basis in Übereinstimmung mit einer Fourchette erfolgen, die dieses Gesamtverhältnis reflektiert —