Art. 4 32009D0881BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 1. Dezember 2009 über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (2009/881/EU)
Der Rat erlässt einen Beschluss mit Bestimmungen zur Anwendung dieses Beschlusses.
Art. 3 32004D0811BESCHLUSS 2004/811/GASP DES RATES vom 5. Juli 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung des Königreichs Norwegen an der Europäischen Polizeimission (EUPOL „Proxima“) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Art. 3 32004D0810BESCHLUSS 2004/810/GASP DES RATES vom 5. Juli 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beteiligung der Ukraine an der Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL „Proxima“) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Art. 4 32009D0877BESCHLUSS 2009/877/GASP DES RATES vom 23. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über die Bedingungen und Modalitäten für die Überstellung mutmaßlicher Piraten und bewaffneter Räuber durch die EUNAVFOR an die Republik Seychellen und für deren Behandlung nach einer solchen Überstellung
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 2 32004D0837BESCHLUSS 2004/837/GASP DES RATES vom 6. Dezember 2004 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/210/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.