Erwägungsgrund 9 32007D0252
Die Ziele des Programms sollten die Ziele der durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 errichteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ergänzen und sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen ein europäischer Mehrwert erzielt werden kann. Zur Erreichung dieser Ziele sollte eine angemessene Koordinierung stattfinden.