Erwägungsgrund 10 32004D0891
Am 30. Juli 2003 stimmte der Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft dem Abschluss des bilateralen Abkommens mit Kanada über den Handel mit Wein und Spirituosen zu. Das Abkommen trat am 1. Juni 2004 in Kraft.
Am 30. Juli 2003 stimmte der Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft dem Abschluss des bilateralen Abkommens mit Kanada über den Handel mit Wein und Spirituosen zu. Das Abkommen trat am 1. Juni 2004 in Kraft.