Erwägungsgrund 5 32004D0891
Die Untersuchung bestätigte die Behauptung des Antragstellers, dass das Gesetz C-57 zur Änderung des kanadischen Markengesetzes gegen Artikel 23 Absätze 1 und 2 sowie gegen Artikel 24 Absatz 3 (die so genannte Stillhalteklausel) des TRIPS verstoße und dieser Verstoß nicht durch die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 24 Absatz 6 des TRIPS gerechtfertigt werden könne.