Beschluss der Kommission vom 19. November 2004 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens betreffend ein Handelshemmnis aufgrund der Aufrechterhaltung von Handelspraktiken Kanadas hinsichtlich bestimmter geografischer Angaben für Weine (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4388) (2004/891/EG)
Das Untersuchungsverfahren ist daher einzustellen —
Erwägungsgrund 12 32004D0891
Erwägungsgrund 12 32004D0891Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen