Erwägungsgrund 6 32004D0891
Ferner ergab die Untersuchung, dass das Gesetz C-57 für den Antragsteller handelsschädigende Auswirkungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 und des Artikels 10 Absatz 4 der Verordnung zu verursachen droht.
Ferner ergab die Untersuchung, dass das Gesetz C-57 für den Antragsteller handelsschädigende Auswirkungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 und des Artikels 10 Absatz 4 der Verordnung zu verursachen droht.