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Generell führt die Akademie sowohl in Brüssel als auch in Luxemburg Schulungen durch. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit können auch andere Dienstorte in Betracht kommen.
Der Leitungsausschuss sorgt für einen ausgewogenen Zugang des Personals der einzelnen Organe zu den Fortbildungsmaßnahmen. Er achtet insbesondere darauf, dass die Akademie für Bedienstete eines Organs, in dem eine bestimmte, von der Akademie zu organisierende Fortbildung obligatorisch ist oder für die Ausübung bestimmter Funktionen, insbesondere von Managementfunktionen, vorausgesetzt wird, eine ausreichende Zahl von Teilnahmeplätzen bereithält. Im Rahmen der Aufstellung des jährlichen Arbeitsprogramms teilt das betreffende Organ seinen Bedarf in den genannten Bereichen mit. Bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms ist der Veranstaltung solcher Lehrgänge angemessene Priorität einzuräumen.
Zur Bewältigung besonderer Übergangssituationen kann ein Organ, das den Beschluss unterzeichnet hat, bei der Akademie eine Teilnehmerzahl beantragen, die über seinem relativen Anteil an der Gesamtzahl der Bediensteten liegt, sofern der Akademie entsprechende Haushaltsmittel übertragen werden. Artikel 3 Absatz 2 findet Anwendung.
Die Akademie kann mit anderen Verwaltungsakademien, mit Instituten oder mit Hochschulen zusammenarbeiten, die im selben Bereich tätig sind. Diese Zusammenarbeit kann auch Austauschprogramme beinhalten.
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