Beschluss der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen sowie des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 26. Januar 2005 über die Organisation und den Betrieb der Europäischen Verwaltungsakademie (2005/119/EG)
Der Beschluss zur Errichtung der Akademie überlässt es den Generalsekretären, dem Kanzler des Gerichtshofs und dem Vertreter des Bürgerbeauftragten, zu bestimmen, für welche Fortbildungsbereiche die Akademie zuständig ist.
Erwägungsgrund 3 32005D0119Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen