Erwägungsgrund 6 32005D0119
Es sind die Modalitäten für die verwaltungsmäßige Zuordnung der Akademie zum Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 des Beschlusses zur Errichtung der Akademie festzulegen —
Es sind die Modalitäten für die verwaltungsmäßige Zuordnung der Akademie zum Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 des Beschlusses zur Errichtung der Akademie festzulegen —