Erwägungsgrund 1 32005D0119
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Fortbildung muss verstärkt werden, insbesondere um den Gemeinschaftsorganen gemeinsame Werte zu vermitteln. Eine solche Zusammenarbeit führt vor allem in Bezug auf den Zugang zur Fortbildung, die Erweiterung des Angebots und die Verringerung der Kosten je Leistungseinheit zu einem nicht zu vernachlässigenden Mehrwert.