Gesetze
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Die Akademie muss wie jede andere Fortbildungseinrichtung die Vorteile nutzen, die eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Form einer Vernetzung bietet.
Auf Antrag eines Organs, einer Einrichtung, eines Amtes oder einer Agentur kann die Akademie gegen Entgelt bei der Gestaltung der Fortbildung behilflich sein.
Die Akademie kann mit anderen Verwaltungsakademien, mit Instituten oder mit Hochschulen zusammenarbeiten, die im selben Bereich tätig sind. Diese Zusammenarbeit…
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Fortbildung muss verstärkt werden, insbesondere um den Gemeinschaftsorganen gemeinsame Werte zu vermitteln. Eine…
Zu diesem Zweck sollte eine gemeinsame interinstitutionelle Einrichtung Mittel für bestimmte Maßnahmen zur Fortbildung der Beamten und sonstigen Bediensteten…
Die Akademie kann auf Antrag eines Organs bzw. einer Einrichtung, eines Amtes oder einer Agentur der Gemeinschaften bei der Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen…
Den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis entsprechend sollte bei der Errichtung der Europäischen Verwaltungsakademie (im Folgenden: „die Akademie“) schrittweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.