Gesetze
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Führt ein Organ, das den Beschluss unterzeichnet hat, eine Personalpolitik durch, die eine Fortbildung in einem von der Akademie zu organisierenden Bereich erfordert, so ist zwecks Erleichterung dieser Politik für Bedienstete dieses Organs eine Mindestzahl von Teilnahmeplätzen an den von der Akademie veranstalteten Lehrgängen bereitzuhalten, insbesondere in Fällen, in denen eine solche Fortbildung obligatorisch ist oder für die Ausübung bestimmter Funktionen, insbesondere von Managementfunktionen, vorausgesetzt wird.
Der Leitungsausschuss sorgt für einen ausgewogenen Zugang des Personals der einzelnen Organe zu den Fortbildungsmaßnahmen. Er achtet insbesondere darauf, dass…
Die Akademie hat die Aufgabe, für die Organe, die den vorliegenden Beschluss unterzeichnet haben (im Folgenden: „die Organe“), im Rahmen der von diesen…
Die Akademie kann im Wege einer schriftlichen Vereinbarung von einer Einrichtung, einem Amt oder einer Agentur der Gemeinschaften gewünschte Kurse in ihr…
Die Fortbildung soll die Lehrkräfte in die Lage versetzen, den sich ändernden Anforderungen ihres Amtes zu entsprechen. Sie ist durch geeignete…
auf Grundlage des Fortbildungsbedarfs legt er mit qualifizierter Mehrheit die Modalitäten fest, nach denen jedes Organ der Akademie eine angemessene Anzahl von…
Die Europäische Verwaltungsakademie (im Folgenden: „die Akademie“) konzipiert, organisiert und bewertet für die Organe, die den Beschluss über die Errichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.