Erwägungsgrund 6 32005D0039
Zum anderen sollte auf Antrag des Europäischen Parlaments eine Studie (Pilotvorhaben im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 der Haushaltsordnung) zur Analyse der Kosten eines Gemeinschaftsinstruments für die Seuchenrisikofinanzierung und der diesbezüglichen Bedingungen durchgeführt werden. Zweck dieser Studie ist es, die Durchführbarkeit des Vorhabens und die Kosten alternativer Risikofinanzierungsinstrumente zu prüfen, um die potenziellen Auswirkungen auf die Staatshaushalte und den Gemeinschaftshaushalt feststellen und in vertretbarer Höhe nationale Finanzhilfen zum Ausgleich direkter Schäden festzusetzen.