Erwägungsgrund 8 32005D0039
Nach Artikel 15 der internen Vorschriften von 2004 für die Ausführung des Haushaltsplans kann ein jährlicher Arbeitsplan auch als Finanzierungsbeschluss gelten, vorausgesetzt, er stellt eine hinreichend ausführliche Rahmenregelung dar, die durch die in diesem Beschluss vorgesehene Bewertung, Studie und Überprüfung gewährleistet ist.