Art. 5 Abs. 1 32011D0428BESCHLUSS 2011/428/GASP DES RATES vom 18. Juli 2011 zur Unterstützung der Tätigkeiten des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32008D0017Dieser Beschluss tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft.
Art. 13 Abs. 1 32015D0078Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 32010D0573BESCHLUSS 2010/573/GASP DES RATES vom 27. September 2010 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 32021D0257BESCHLUSS (GASP) 2021/257 DES RATES vom 18. Februar 2021 zur Unterstützung des Aktionsplans von Oslo zur Umsetzung des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.