Erwägungsgrund 6 32008D0017
Unbeschadet dieses Beschlusses können die Zentralbanken die Unterstützung des EPCO auch im Zusammenhang mit der Beschaffung nicht unter diesen Beschluss fallender Waren und Dienstleistungen anfordern.
Unbeschadet dieses Beschlusses können die Zentralbanken die Unterstützung des EPCO auch im Zusammenhang mit der Beschaffung nicht unter diesen Beschluss fallender Waren und Dienstleistungen anfordern.