Erwägungsgrund 6 32005D0048
Die EIB-Finanzierungen sollten im Einklang mit den üblichen Kriterien und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und mit den einschlägigen Vorschriften und Verfahren, die für den Rechnungshof und das OLAF gelten, so verwaltet werden, dass sie die Politik der Gemeinschaft unterstützen. Zwischen der EIB und der Kommission sollten regelmäßige Konsultationen stattfinden, um für die Koordinierung der Prioritäten und Tätigkeiten in den betreffenden Ländern zu sorgen und die Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung der einschlägigen politischen Ziele der Gemeinschaft zu bewerten.