Erwägungsgrund 3 32005D0616
Die Kommission hat am 29. Januar 2003 vom Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und vom Weltverband der Arbeitnehmer (WVA) Informationen über angebliche systematische und schwerwiegende Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit im Sinne der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 in Belarus erhalten.