Erwägungsgrund 6 32005D0616
Die vorliegenden Informationen bieten somit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass es sich um schwerwiegende und systematische Verstöße handelt und dass die Rücknahme der Belarus gewährten allgemeinen Präferenzen gerechtfertigt ist. Ein Bericht über die Untersuchungsergebnisse wurde dem Ausschuss für allgemeine Präferenzen übermittelt.