Erwägungsgrund 7 32005D0616
Die Kommission wird daher die Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus während eines Zeitraums von sechs Monaten überwachen und beurteilen. Sie beabsichtigt, anschließend dem Rat einen Vorschlag für eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen zu unterbreiten, sofern sich Belarus nicht vor dem Ende des genannten Zeitraums verpflichtet, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um innerhalb von acht Monaten den Grundsätzen zu entsprechen, auf die in der IAO-Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verwiesen wird.