Erwägungsgrund 5 32005D0616
Die belarussischen Behörden wurden in die Untersuchung einbezogen. Die schriftlichen und mündlichen Erklärungen, die von der Kommission im Verlauf der Untersuchung gesammelt wurden, bestätigen die in den Informationen enthaltenen Behauptungen. Belarus verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit, indem sie das Recht auf Gründung unabhängiger gewerkschaftlicher Organisationen, die Koalitionsfreiheit, das Recht auf freie Wahl der gewerkschaftlichen Organisationen sowie das Recht auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch diese Organisationen beschränkt. Belarus behindert die Arbeit der Gewerkschaften, insbesondere deren finanzielle Unterstützung durch internationale Gewerkschaftsverbände, und fördert die Auflösung bzw. die zeitweilige Einstellung von Gewerkschaften. Die belarussische Regierung verstößt mit ihrer gewerkschaftsfeindlichen Diskriminierung zudem gegen das IAO-Übereinkommen Nr. 98 (von 1949) über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen.