Erwägungsgrund 2 32005D0769
Artikel 164 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften sieht vor, dass, wenn die Durchführung einer Maßnahme, für die eine Gemeinschaftshilfe gewährt wird, die Vergabe von Beschaffungsaufträgen erforderlich macht, die zu diesem Zweck getroffene Zuschussvereinbarung die Vorschriften für die Auftragsvergabe festlegen sollte, die der Empfänger einzuhalten hat.