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Es sind auch Verfahren einzuführen, die verhindern, dass Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbständigen oder Rentners bzw. deren Familienangehörige bei einem Wohnortwechsel in den zuständigen Staat oder in einen anderen Staat als den Wohnstaat nach dem Enddatum für die Abrechnung der Pauschbeträge weiterhin die vom Träger des Wohnorts ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte verwenden —
Versicherte sind berechtigt, auch Leistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den…
Um Doppelzahlungen durch den zuständigen Träger zu vermeiden (Pauschale und tatsächliche Kosten) müssen Verfahren eingeführt werden, die verhindern, dass…
In Abschnitt II wird folgende Nummer 4a eingefügt: „Der Träger des früheren Wohnorts teilt dem zuständigen Träger und/oder dem Träger des neuen Wohnorts die…
Um sicherzustellen, dass Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbständigen oder Rentners bzw. deren Familienangehörige die ihnen durch die Verordnung…
Die in Artikel 94 Absatz 4 und Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vorgesehenen Verzeichnisse werden nach folgenden Regeln aufgestellt: I.…
Außerdem wird den Staaten aus der Liste im Anhang des Beschlusses Nr. 197 vom 23. März 2004 eine Übergangszeit für die Einführung der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.