Erwägungsgrund 4 32006D0298
Auf der Grundlage einer Einzelanalyse der jeweiligen Verwaltungskapazitäten in Bezug auf die nationalen und sektoralen Programme/Projekte sowie der Verfahren und Strukturen für die Kontrolle der öffentlichen Finanzen gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates fasste die Kommission für bestimmte im SAPARD vorgesehene Maßnahmen den Beschluss 2002/638/EG vom 31. Juli 2002 und den Beschluss 2003/846/EG vom 5. Dezember 2003 zur Übertragung der Verwaltung der Finanzhilfe für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums im Hinblick auf die Vorbereitung des Beitritts Rumäniens an Durchführungsstellen während des Heranführungszeitraums.