Erwägungsgrund 9 32006D0298
Am 6. Oktober 2005 haben die rumänischen Behörden gemäß Artikel 4 Absatz 1 in Abschnitt B der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung einen Vorschlag mit den Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben im Rahmen der Maßnahmen 1.2, 3.2 und 3.5 übermittelt. Die Kommission hat hierüber einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Die Vorschriften über die Zuschussfähigkeit der im Rahmen der Maßnahmen 3.3 getätigten Ausgaben sind in SAPARD enthalten —