Erwägungsgrund 1 32010D0034
Nach Artikel 1 des Beschlusses 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro in Estland am 1. Januar 2011 erfüllt Estland die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, und die gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 für Estland geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aufgehoben.