Erwägungsgrund 3 32010D0034
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses EZB/2010/26 vom 13. Dezember 2010 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Zentralbank wurde das Kapital der EZB mit Wirkung vom 29. Dezember 2010 um 5000 Mio. EUR von 5760652402,58 EUR auf 10760652402,58 EUR erhöht. Gemäß Artikel 1 des Beschlusses EZB/2010/27 vom 13. Dezember 2010 über die Einzahlung der im Zuge der Kapitalerhöhung der Europäischen Zentralbank erforderlichen Beiträge durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist muss das erhöhte Kapital in drei gleichen Teilbeträgen gezahlt werden.