Erwägungsgrund 1 32006D0403
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (nachstehend „Übereinkommen“ genannt).
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (nachstehend „Übereinkommen“ genannt).