Erwägungsgrund 4 32006D0403
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Änderungsprotokolls des Übereinkommens, mit dem ein vereinfachtes Verfahren für die Änderung der Anhänge des Übereinkommens festgelegt wurde.
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Änderungsprotokolls des Übereinkommens, mit dem ein vereinfachtes Verfahren für die Änderung der Anhänge des Übereinkommens festgelegt wurde.